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          Die Wirtschaftskanzlei Schnetzer ist beratend und forensisch in den wichtigen Bereichen des österreichischen, liechtensteinischen und internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Die forensische Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Prozessführung selbst, sondern auch gezielt auf die Vermeidung von Prozessen und das Erarbeiten von wirtschaftlichen Lösungen.

          Die Wirtschaftkanzlei Schnetzer investiert gezielt in den Aufbau branchenspezifischer Fachkenntnisse. Ein starkes Netz an Korrespondenzbüros, insbesondere in angrenzenden Staaten, gewährleistet eine rasche und effiziente Betreuung auch länderübergreifender und internationaler Mandate.

          Unternehmen & Gemeinden

          Die Wirtschaftskanzlei berät und begleitet bei der Gründung, bei Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschlüsse, Einbringen, Spaltungen, Realteilungen) sowie im täglichen operativen Betrieb. Dabei wird im jeweiligen Einzelfall auch die steuerliche Komponente berücksichtigt.

          Eine ständige Zusammenarbeit erleichtert die Kommunikation zwischen Firma und Anwalt und können rechtliche Beratungen in kurzer Zeit erledigt werden, da die Kanzlei den wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens und dessen Zielsetzungen kennt.

          Die Wirtschaftskanzlei kann hier aufgrund mehrjähriger Erfahrung spezielle Kenntnisse, insbesondere in folgenden Branchen vorweisen:

          • Immobilien und Bauwesen
          • Stahlindustrie
          • Lebensmittelherstellung
          • Autoindustrie
          • Freie Berufe (insbesondere Ärzte und Ziviltechniker)
          • Finanzdienstleistung (insbesondere Banken & Berater)
          • Telekommunikation
          • Beratung von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Verwaltungsgemeinschaften sowie Regios

          Privatkunden

          Für unsere Privatkunden erbringen wir Dienstleistungen in allen Bereichen sowie vermehrt zu folgenden Themen:

          • Vermögens- / Nachlassplanung
          • Stiftung /Trusts
          • Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen sowie Testamentserrichtung
          • Ehescheidung und Vermögensaufteilung
          • Vertragsabwicklungen (Errichtung sowie steuerliche und treuhändige Abwicklung), insbesondere im Liegenschafts- und Mietbereich
          • Allgemeines Zivilrecht & Prozessführung

          Alle Anliegen unserer Mandanten werden selbstverständlich unter höchster Diskretion und Einsatz der effizientesten Mittel behandelt.

          Für die Höhe der Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Maßgeblich sind unter anderem auch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005).

          • Impressum
          • Rechtliche Hinweise
          • Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetFotos: Michael Kreyer
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