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        Über uns
        Die Wirtschaftskanzlei Schnetzer ist beratend und forensisch in den wichtigen Bereichen des österreichischen, liechtensteinischen und internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Die forensische Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Prozessführung selbst, sondern auch gezielt auf die Vermeidung von Prozessen und das Erarbeiten von wirtschaftlichen Lösungen. Die Wirtschaftkanzlei Schnetzer investiert gezielt in den Aufbau branchenspezifischer Fachkenntnisse. Ein starkes Netz an Korrespondenzbüros, insbesondere in angrenzenden Staaten, gewährleistet eine rasche und effiziente Betreuung auch länderübergreifender und internationaler Mandate.

         




        Unternehmen & Gemeinden

        Die Wirtschaftskanzlei berät und begleitet bei der Gründung, bei Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschlüsse, Einbringen, Spaltungen, Realteilungen) sowie im täglichen operativen Betrieb. Dabei wird im jeweiligen Einzelfall auch die steuerliche Komponente berücksichtigt.
        Eine ständige Zusammenarbeit erleichtert die Kommunikation zwischen Firma und Anwalt und können rechtliche Beratungen in kurzer Zeit erledigt werden, da die Kanzlei den wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens und dessen Zielsetzungen kennt.
        Die Wirtschaftskanzlei kann hier aufgrund mehrjähriger Erfahrung spezielle Kenntnisse, insbesondere in folgenden Branchen vorweisen:

        Immobilien und Bauwesen
        Stahlindustrie
        Lebensmittelherstellung
        Autoindustrie
        Freie Berufe (insbesondere Ärzte und Ziviltechniker)
        Finanzdienstleistung (insbesondere Banken & Berater)
        Telekommunikation
        Beratung von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Verwaltungsgemeinschaften sowie Regios

         



        Privatkunden

        Für unsere Privatkunden erbringen wir Dienstleistungen in allen Bereichen sowie vermehrt zu folgenden Themen:
        Vermögens- / NachlassplanungStiftung /TrustsErbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen sowie Testamentserrichtung
        Ehescheidung und Vermögensaufteilung
        Vertragsabwicklungen (Errichtung sowie steuerliche und treuhändige Abwicklung), insbesondere im Liegenschafts- und Mietbereich
        Allgemeines Zivilrecht & Prozessführung

        Alle Anliegen unserer Mandanten werden selbstverständlich unter höchster Diskretion und Einsatz der effizientesten Mittel behandelt.
        Für die Höhe der Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.
        Maßgeblich sind unter anderem auch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005).





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        • Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetFotos: Michael Kreyer Photography
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