Angaben nach § 5 ECG
Dr. MMag. Manfred Schnetzer, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt (verliehen in der Republik Österreich 1998)
Treuhänder (Treuhandbuch Nr. RV980006)
Rechtsanwalt (verliehen im Fürstentum Liechtenstein 2002)
Treuhänder (Art. 182a PGR)
Angaben nach § 25 Mediengesetz
Unternehmensgegenstand: Ausübung der Rechtsanwaltschaft einschließlich der erforderlichen Hilfstätigkeiten
Dornbirn
Zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammerfür Vorarlberg
Marktplatz 11, 6800 Feldkirch
Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (RAO)
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Autonome Honorar-Richtlinien (AHR)
Anwaltshaftung (§§ 1299, 1300 ABGB)
Standesrichtlinien (RL-BA)
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)
Die Regelungen können unter www.ris.bka.gv.at eingesehen werden. Unsere Dienstleistungen werden auf Grundlage der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ausgearbeiteten allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte erbracht und im Rahmen der abgegebenen Vollmacht ausgeführt.
Vaduz
Zuständige Kammer
Liechtensteinische Rechtsanwaltkammer
Kirchstrasse 6, FL-9494 Schaan
Berufsrechtliche Regelungen
Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG)
Honorarrichtlinien der FL Rechtsanwaltskammer
Gesetz über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten (RATG)
Verordnung über die Tarifansätze der Entlohnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten
Die Standesrichtlinien der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer
Diese Gesetze sind bei der Regierungskanzlei, Vaduz oder unter www.gesetze.li erhältlich. Unsere Dienstleistungen werden auf Grundlage einer abgegebenen Vollmacht ausgeführt.